Tuberkulose und zahnärztliche Berufsausübung
Tuberkulose und berufsausübung
Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit, die durch Einatmen von aerogenen Partikeln des Bakteriums Mycobacterium tuberculosis entsteht. Insgesamt 1/3 der Weltbevölkerung ist mit diesem Myobakterium oder seinen Varianten infiziert. Das Auftreten des pandemischen Immundefizienz-Virus hat die Verbreitung des Myobakteriums erheblich beschleunigt, während gleichzeitig dessen Resistenz auf vielerlei Arzneimittel die Behandlung der Tuberkulose behindert. Aufgrund der alarmierenden Verbreitung der Krankheit scheint die Tuberkulose-Infektion gerade bei Angehörigen der Gesundheitsberufe, einschl. der Mitarbeiter des zahnärztlichen Teams, sehr häufig bei der Ausübung ihres Berufs aufzutreten. Derzeitige und allgemein akzeptierte epidemiologische Informationen unterstützen aber die Schlussfolgerung, dass es kein signifikantes Risiko der Ansteckung mit Tuberkulose bei der zahnärztlichen Behandlung gibt, wenn entsprechende Infektionskontroll-Maßnahmen befolgt werden.
Die FDI bittet alle Mitgliedsverbände sowie alle Mitarbeiter im Mundgesundheitssektor nachdrücklich, sich über das Ausmaß dieser pandemischen Erkrankung im Klaren zu sein und die diesbezüglichen demographischen Daten in den einzelnen Regionen zu verfolgen, da die Prävalenz weltweit sehr unterschiedlich sein kann.
Kontrolle der Verbreitung von Tuberkulose
Ein Schlüssel-Element der Infektionskontrolle in der Zahnheilkunde ist das Konzept der Universal-Vorsichtsmaßnahmen, die darauf orientiert sind, dass Anamnese und Untersuchung nicht zuverlässig alle Infektionspatienten oder Infektionsträger identifizieren können. Alle Patienten müssen deshalb als potentiell infektiös angesehen werden. Vor kurzem wurden allerdings Universal-Vorsichtsmaßnahmen und Richtlinien zur Reduzierung des Übertragungsrisikos von Pathogenen durch Tröpfchen, Aerosol oder direkten Kontakt in einem Papier über klinischen Praktiken zusammengefasst, das unter dem Titel „Standard-Vorsichtsmaßnahmen“ bekannt ist. Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen oder Überweisung zur weiteren Behandlung kann ggf. angezeigt sein, wenn Patienten mit Krankheiten wie Tuberkulose, die auf diese übliche Art übertragen werden können, zur zahnärztlichen Behandlung kommen.
Die FDI bekräftigt nachdrücklich die Bedeutung der Befolgung der derzeitigen Infektionskontroll-Empfehlungen – wie sie von den entsprechenden lokalen und internationalen Gremien definiert wurden -, um die Verbreitung von Erkrankungen der Atemwege und anderen Krankheiten bei der zahnärztlichen Behandlung abzubauen. Besondere Bedeutung kommt hierbei Impfung, Mundschutz und richtige Belüftung zu, wie es im Folgenden erläutert ist:
Impfung
BCG-Impfung ist eine effiziente Maßnahme zur Kontrolle der Verbreitung von Tuberkulose.
Die FDI befürwortet nachdrücklich die BCG-Impfung von Angehörigen des zahnärztlichen Teams in geographischen Regionen und in einem klinischen Arbeitsumfeld, wo es eine große Tuberkulose-Prävalenz gibt.
Mundschutz und Belüftung
Konsensus besteht, dass übliche Vorsichtsmaßnahmen, wie gute Belüftung der Praxisräume, Kontrolle der Spraykühlung durch hochtourige extern betriebene Aspiratoren sowie das Tragen spezieller Atemschutzmasken sehr wichtig sind zur Transmissionshemmung von Erkrankungen der Atemwege, einschl. Tuberkulose. Es ist allerdings nachgewiesen, dass routinemäßiger Mundschutz des Gesundheitsteams nicht unbedingt immer ein effizienter Schutz bzw. eine Prävention von Infektionen darstellt.
Die FDI unterstützt alle Maßnahmen zur Kontrolle der Luftqualität im zahnärztlichen Praxisbereich. Dazu gehören die Benutzung von speziellen Atemschutzmasken, extern belüfteten Aspiratoren und gute Praxisbelüftung.
Diagnose und Überweisung zu entsprechenden Ärzten
Angehörige der Mundgesundheitsberufe sollten besonders auf Anzeichen und Symptome von Tuberkulose achten, die bei der Erbringung der zahnärztlichen Versorgung manifest werden können. Patienten mit entsprechender Anamnese bzw. Konditionen als Indikativ für potentielle Tuberkulose sollten – sofern angebracht - an einen Arzt zur Diagnose, Beratung und zu Folgemaßnahmen überwiesen werden. Patienten mit einem Tuberkulose-positiven Hauttest, aber ohne Symptome einer aktiven Tuberkulose sind keine Ansteckungsgefahr und können mit nach den Standard-Vorsichtsmaßnahmen behandelt werden.
Die FDI bittet alle Angehörigen der Gesundheitsberufe dringendst, auf Anzeichen und Symptome von Tuberkulose zu achten und die evtl. Kasus zur entsprechenden Behandlung an die kompetenten Stellen zu überweisen.
Entsprechende Versorgung
Mit Tuberkulose-infizierten Personen soll verständnisvoll und mitfühlend umgegangen werden und sie sollten zahnärztliche Behandlung nach dem derzeitigen und allgemein anerkannten Wissen in Anspruch nehmen können. Angehörige der Mundgesundheitsberufe sollten keine Behandlung von Tuberkuloseinfizierten Patienten ablehnen. Mitglieder des zahnärztlichen Teams können einen nicht unbedingt notwendige Behandlung zurückstellen, bis die Patienten mit Symptomen einer aktiven Erkrankung medizinisch behandelt wurde und eine Ansteckung nicht mehr gegeben ist.
Die FDI ist der Auffassung, dass Personen mit Tuberkulose verständnisvoll und mitfühlend behandelt werden sollten und ihnen zahnärztliche Versorgung im Rahmen der Kompetenz des Erbringers zuteil werden sollte.
Literaturnachweise
FDI Science Commission Project 1-99: Re-emergence of Tuberculosis and its Variants: Implications for Dentistry Samaranayake L P. Re-emergence of tuberculosis and its variants: implications for dentistry. Int Dent J. 2002 Oct;52 (5):330-6